Allgemeine Geschäftsbedingungen für Botenfahrten
- Der Kunde kann Taxen mit der Durchführung von Botenfahrten beauftragen. Hierbei handelt es sich um die Beauftragung zur Beförderung von Gütern und sonstigen Gegenständen, die sich zur Beförderung mit dem PKW eignen. Bargeld oder Wertgegenstände sind von der Beförderung ausgenommen.
- Wir vermitteln die Botenfahrten an die uns angeschlossenen Taxiunternehmen. Über die Vermittlung der Botenfahrten hinaus, stellen wir Ihnen, sofern Sie Verrechnungskunde der Autoruf Taxi Hamburg GmbH sind, im Auftrag der uns angeschlossenen Taxiunternehmen die vereinbarte Vergütung für die Durchführung der Botenfahrten in Rechnung. In allen anderen Fällen erfolgt die Bezahlung direkt beim Fahrer - Entweder bar, mit Maestro-/EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa / Mastercard).
- Der Vermittlungsauftrag kommt mit Entgegennahme eines Botenauftrages durch unsere Funkzentrale zustande. Wir sind bei der Entscheidung, an welches Transportunternehmen die Vermittlung erfolgt, frei. Jedoch ist die Auswahl des geeigneten Fahrzeuges davon abhängig, welches Gewicht und welche Ausmaße das zu befördernde Botengut hat. Ein Beförderungsvertrag kommt nur zwischen dem Taxenunternehmer bzw. dessen Fahrpersonal und dem jeweiligen Auftraggeber der Botenfahrt zustande. Kommt es aus irgendwelchen Gründen nicht zu dem oben erwähnten Beförderungsvertrag, ist daraus kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung gegenüber uns als Vermittler abzuleiten. Autoruf Taxi Hamburg GmbH haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Leistungsträger. Ein mögliches Risiko durch Ausfall oder Verspätung des Taxis, z.B., verkehrsbedingt, wetterbedingt oder ähnlichem gehört zu den Widrigkeiten des täglichen Lebens und ist in jedem Fall durch eine entsprechende Vorlaufzeit einzukalkulieren.
- Die Preise für die Botenfahrten können der aktuellen Preisliste entnommen werden. Ist beim Ein- und Ausladen des Botenguts ein besonderer Aufwand erforderlich, so wird dieser dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
- Das Botengut muss vom Kunden mit einer Transportverpackung versehen sein, welche dazu geeignet ist, das Botengut sicher zu transportieren. Eine Haftung für Schäden, die durch eine nicht ausreichende Verpackung des Botenguts entsteht, wird nicht übernommen. Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Autoruf GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Schadensersatzansprüche aus dem Transport des Botenguts sind an den jeweiligen Taxenunternehmer zu richten.
- Kann eine Sendung nicht zugestellt werden, da beispielsweise der Empfänger nicht anwesend ist oder die Annahme verweigert, so wird sie auf Kosten des Auftraggebers zum Ausgangsort zurück befördert, es sei denn sie kann in Absprache mit dem Auftraggeber an einen Dritten ausgeliefert werden.
- Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen diese AGB nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.